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Mitgliedschaft im Imkerverein

Sie möchten gerne Mitglied im Imkerverein Greven werden und interessieren sich für die Kosten und Leistungen? Dann sind Sie hier genau richtig! Gerade in der Imkerei ist der Rat von erfahrenen Gleichgesinnten unersetzlich. Informationen zum Start in das Imkerleben finden Sie auch in der Rubrik "Mit der Imkerei beginnen"?

Der Mitgliedsbeitrag für den Verein beträgt 10 €, hinzu kommen Verbands- und Versicherungsbeiträge, die eine feste Komponente (25,40 €) sowie eine Komponente in Abhängigkeit von der Anzahl der betreuten Bienenvölker (2,35 € pro Volk) haben. Jugendliche Imker (bis zum 18. Lebensjahr) bekommen auf die Beiträge eine Gutschrift von 19 €. Eine Übersicht über alle Beitragskomponenten finden Sie in der Tabelle am Ende dieser Seite.

Als Mitglied erhalten Sie das Nutzungsrecht für alle Angebote des Imkerverein Greven wie z.B. Benutzung der Vereinseigenen Honigschleuder. Durch den Beitritt als aktives Mitglied werden Sie ferner automatisch Mitglied im Deutschen Imkerbund (DIB) und im Landesverband Westfälisch Lippischer Imker.

Sollten Sie bereits in einem anderen Imkerverein Mitglied sein und Ihre Völker dort gemeldet haben, können Sie trotzdem zusätzlich "Zweit-Mitglied" in unserem Imkerverein werden. Diese Mitgliedschaft wird "Fördermitgliedschaft" genannt. Selbstverständlich werden Sie dann stimmberechtigtes und vollwertiges Vereinsmitglied mit allen Rechten. Dann entfallen die Verbands- und Versicherungsbeiträge und es fällt lediglich der Vereinsbeitrag in Höhe von 10 € an. In dem Fall vermerken Sie auf dem Aufnahmeantrag "Nur IV Greven".

Zur Anmeldung senden Sie Ihre Beitrittserklärung bitte per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder wenden Sie sich an eines unserer Vorstandsmitglieder.

Neumitglieder  werden  bis  zum  31.  Juli  des  Jahres  für  das  laufende  Jahr berechnet.  Es  wird  der  Gesamtbeitrag  für  das  Jahr  erhoben. Imkerinnen und Imker die nach dem 01. August die Beitrittserklärung unterschreiben werden  ab  dem  1.  Januar  des  folgenden  Jahres  als  Mitglied  aufgenommen  und berechnet. Die Beiträge werden zu Beginn eines Jahres abgerechnet und an den Landesverband abgeführt. Versicherungsschutz besteht aber sofort nach Eingang der Beitrittserklärung beim Landesverband, sofern Bienenvölker auf der Beitrittserklärung eingetragen sind.

Bezug von Imkerzeitungen
Der Imkerverein Greven hat mit zwei Fachzeitschriften, "Bienen & Natur" und das "Deutsche Bienen Journal", Vereinbarungen zum vergünstigten Sammelbezug über den Imkerverein getroffen. Dabei wird die Bestellung und Abrechnung über den Imkerverein abgewickelt, die Zeitschrift wird direkt per Post den Mitgliedern monatlich zugestellt. Zur Entscheidungsfindung werden Exemplare beider Zeitungen gerne an Interessenten ausgeliehen.

Versicherungen
Mit der Mitgliedschaft im Landesverband ist ein umfangreicher Versicherungsschutz verbunden. Die vollständigen Unterlagen inklusive der Entschädigungssummen und der Formulare zur Schadensmeldung etc. finden sich auf der Seite des Landesverband. Hier ein kurzer Auszug ohne Anspruch auf Vollzähligkeit und Aktualität:

Die Rechtsschutzversicherung gewährt Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen (Aktiv- und Passivansprüche) der Mitglieder des Verbandes im Zusammenhang mit der Bienenhaltung. Die Rechtschutzversicherung ist insbesondere bei Nachbarschafts rechtlichen Streitigkeiten zur Bienenhaltung interessant. Über den Fachbereich Recht des Landesverband erhält der Ratsuchende kompetente Unterstützung.

Der Beitrag zur Globalversicherung umfasst:

  • Schäden durch Brand,  Blitzschlag,  Explosion,  Anprall  oder Absturz  eines bemannten Flugkörpers
  • Schäden durch (Einbruch)-Diebstahl und Raub und  Frevel
  • Schäden durch Sturm
  • Schäden  durch  Hochwasser,  Überschwemmung
  • Schäden  durch  Erdrutsch  und  Felssturz
  • Schäden durch Hagel, Bodensenkung, Erdbeben und Schneedruck 
  • Spritz- und Stäubeschäden, gültig  für  Bienenvölker, Ableger, besetzte Beuten, Ernte, und Futter
  • Transportgefahren
  • Haftpflichtversicherung: Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht aus allen  Wagnissen des Mitgliedes des Landesverbandes in seiner Eigenschaft als Imker.
  • Vermögensschäden
  • Risiken der Produkthaftung

Die Deckungssummen betragen 5.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 250.000,00 € für Vermögensschäden je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr. Für die Umweltschadenversicherung beträgt die Deckungssumme 1.000.000 € für Sanierungskosten je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr. Außerdem werden noch eine weitere beitragspflichtige Versicherungen mit erhöhtem Leistungsumfang angeboten. Die vollständigen Unterlagen inklusive dem Kleingedruckten, den Entschädigungssummen und der Formulare zur Schadensmeldung etc. finden sich auf der Seite des Landesverband.

Bei Schadensmeldungen wird in der Regel Aufnahme des Schadens, Beweissicherung und Ermittlung der Schadenshöhe durch den Vorsitzenden des Imkerverein und/oder einen Bienensachverständigen (BSV) unmittelbar nach Entdeckung des Schadens von der Versicherung gefordert. Wichtig ist daher die umgehende schnelle Meldung eines Schadens beim Vorsitzenden oder einem Bienensachverständigen.

Übersicht über die Beitragsbestandteile

 Beitragsbestandteile (in €)
 je Mitglied 
 je Volk 
 reguläres Mitglied 
 Jugendmitglied 
 Fördermitglied 
 Imkerverein Greven und Umgebung 10,00*   🗸 🗸 🗸
 Landesverband  20,40   🗸 🗸 x
 Kreisimkerverein  1,02   🗸 🗸 x
 Deutscher Imkerbund  3,58   🗸 🗸 x
 Werbebeitrag Deutscher Imkerbund    0,26 🗸 🗸 x
 Globalversicherung+Rechtsschutz    2,09 🗸 🗸 x
 Gutschrift für Jungimker 19,00   x 🗸 x
 Summe   2,35 35,40 16,40 10,00
      zzgl. völkerzahlabhängiger Betrag  

 *Die Mitgliederversammlung hat beschlossen, den Beitrag für den Imkerverein Greven im Falle der Anmietung eines neuen Vereinsheims ab 2024 von 10€ auf 30€ zu erhöhen.

Wir würden uns freuen, Sie als Neues Mitglied im Imkerverein Greven und Umgebung begrüßen zu dürfen!